Das Rahmenabkommen (InstA) soll als Mittel gegen die ständigen Nadelstiche der EU (Aberkennung Börsenanerkennung, Ausschluss Forschungsbeteiligung Horizon 2020,…) wirken. Es lohnt sich, die Packungsbeilage gut zu lesen. Es gibt leider erhebliche Risiken & Nebenwirkungen:
- Das InstA ist im Kern widersprüchlich
- Wir haben Zeit für Nachverhandlungen
- Neue Marktzugangsabkommen als mässiges Argument für das InstA
- Automatismus bei dynamischer Rechtsübernahme unterbinden
- Einwanderung in Schweizer Sozialwerke über Unionsbürgerrichtlinie ausschliessen
- Vormachtstellung des EuGH bei Streitschlichtung dämpfen
- Flankierende Massnahmen sanft umsetzen
Das InstA ist im Kern widersprüchlich
Das InstA ist bezüglich Streitbeilegung ein grosser Widerspruch in sich. Die im InstA ausgehandelte Einzelfallbetrachtung von Streitfällen mit der Pinzette ist die eine Seite. Auf der anderen Seite existiert dennoch der grosse Vorschlaghammer – eine neue Guillotine-Klausel. Falls das InstA gekündigt werden sollte, fallen die betroffenen 5 Abkommen und damit die gesamten Bilateralen 1 (7 Abkommen) automatisch dahin. Das ist eine Hintertür der EU nach dem Prinzip «Macht vor Recht».
Wir haben Zeit für Nachverhandlungen
Wir haben Zeit. Bis die EU-Wahlen und der Brexit vorüber sind, wird in der EU eine zusätzliche Starre vorhanden sein. Logisch sagen heute alle Verantwortlichen der EU, dass es keine Nachverhandlungen geben wird. Wenn es um Sanktionen gegen die Schweiz geht, werden oft fixe Prinzipien seitens der EU schlagartig umgestossen.
Neue Marktzugangsabkommen als mässiges Argument für das InstA
Von der EU wurde immer gesagt: «Es gibt nur neue Marktzugangsabkommen, wenn der institutionelle Rahmen definiert ist.» Doch wo sind die neuen Marktzugangsabkommen? Es gibt im Wesentlichen eines, das reif wäre: Das Stromabkommen, das für die Schweiz aber solange wertlos ist, als wir den einheimischen Strommarkt nicht vollständig geöffnet haben. Alle anderen wie Dienstleistungen usw. sind innenpolitisch kaum erwünscht. Einzig die Beteiligung der Schweiz am neuen Forschungsprogramm «Horizon Europe» wäre ein Vorteil. Das Forschungsabkommen wird vom InstA allerdings nicht erfasst.
Automatismus bei dynamischer Rechtsübernahme unterbinden
Die automatische Rechtsübernahme ist im InstA ausgeschlossen. Unsere Referendumsdemokratie gilt. Bei fehlender Übernahme können Konsequenzen folgen. Es existiert zudem eine gefährliche Formulierung im InstA, wonach bei der Rechtsübernahme von Beginn weg eine vorläufige Anwendung vorgesehen ist. Das geht nicht.
Einwanderung in Schweizer Sozialwerke über Unionsbürgerrichtlinie ausschliessen
Die UBRL wird zwar im InstA nirgends erwähnt, ist aber wie der Elefant im Raum über den nicht gesprochen wird. Die Frage ist, ob die UBRL dereinst als Weiterentwicklung der PFZ angesehen wird oder als separater Vertrag gilt. Die EU wird die Schweiz massiv unter Druck setzen und die UBRL als Weiterentwicklung der PFZ ansehen, wo wir dann bereits in der Anwendung des InstA in Bezug auf die Weiterentwicklung des Rechtes wären. Die drohende grossflächige Einwanderung in die Schweizer Sozialwerke (v.a. Sozialhilfe) mit Übernahme der UBRL ist innenpolitisch chancenlos.
Vormachtstellung des EuGH bei Streitschlichtung dämpfen
Wenn es um EU-Recht geht, wird der EuGH das Recht für das Schiedsgericht früh im Prozess auslegen. Dies wird bindend sein. Daher ist wenigstens die Vertretung der EU im Schiedsgericht der verlängerte Arm des EuGH. Es wäre gut, wenn der politisch zusammengesetzte «Gemischte Ausschuss» der Schweiz und der EU so gestärkt würde, dass am Ende eine politische Lösung möglich wird. Das Schiedsgericht sollte sich ausschliesslich auf die Beurteilung der Ausgleichsmassnahmen konzentrieren.
Flankierende Massnahmen sanft umsetzen
Das Argument der Gewerkschaften, das InstA setze den gesamten Schweizer Lohnschutz ausser Kraft hält einer genauen Untersuchung nicht stand. Beispielsweise hat der Baumeisterverband bereits eine Lösung für die auf 4 Tage verkürzte Voranmeldefrist für entsandte Arbeitskräfte aus der EU vorgeschlagen. Diese sieht besser vernetzte Datenbanken und digitale Prozesse vor und kann das Lohnschutz-Niveau sichern.
Fazit
Ja, das InstA wäre gut um sich gegen Nadelstiche der EU zu wappnen.
Aber so wie das InstA heute vor uns liegt, ist es für die die Schweiz zu wenig verlässlich. Wir haben Zeit zum Verhandeln um die erheblichen Nebenwirkungen in Zusatzprotokollen zu beseitigen.