Im letzten März wurde im Parlament erneut eine Motion «Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung» eingereicht. Damit möchte man die Abschlüsse der höheren Berufsbildung anders bezeichnen und sie international versuchen anzugleichen. Die Forderung ist nicht neu, denn es werden folgende Titel propagiert: «Professional Bachelor», «Professional Master». Im Deutschen Bildungssystem wurden ähnliche Titel Anfang 2020 für die berufliche Bildung eingeführt. Damit wird eine gleichlautende Motion aus dem Jahr 2014 politisch wiederbelebt, die damals vom Ständerat abgelehnt wurde. Der Bundesrat beantragte bereits die Ablehnung der neuen Motion.
Folgende Gründe sprechen aus meiner Sicht gegen eine Annahme:
- Es kommt zu einer Vermischung von Hochschul- und beruflichen Titeln.
- Ein Titel wie «Professional Bachelor» wird den sehr heterogenen Abschlüssen der höheren Berufsbildung nicht gerecht und schaffen gerade in der Schweiz nur Verwirrung.
- Mit den neuen Titeln würden die ausbildenden Institutionen im Bereich Tertiär B international mit einer anderen Bildungsstufe verglichen und damit indirekt abgewertet.
- Der Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» verlangt nach akademischen Inhalten, was zu einer Akademisierung der Höheren Berufsbildung führt.
Die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» verlangen nach akademischen Inhalten, was zu einer Akademisierung der Höheren Berufsbildung führt.
Ausserdem wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um die berufliche Bildung aufzuwerten. Darunter befinden sich der nationale Qualifikationsrahmen der Berufsbildung, der die Einordnung aller Abschlüsse ermöglicht, oder der Diplomzusatz in Englisch, welcher die Abschlüsse für den internationalen Arbeitsmarkt verständlich macht. Der Vergleich mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ist ebenfalls gewährleistet. Weiter besteht durch die Durchlässigkeit der Zugang zum Erwerb eines Hochschultitels (zum Beispiel Bachelor).
Beispiele für Einstufungen der Abschlüsse im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)
Fazit: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Die Motion, welche der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt, verwirrt und bietet keinen Mehrwert.