Firmen bezahlen neue Mediensteuer doppelt – jetzt reicht’s!
Da staunten einige nicht schlecht, als plötzlich eine weiter Rechnung zur Zahlung der Mediensteuer ins Haus flatterte. Gerade im Bereich Planung und Bau, wo Arbeitsgemeinschaften (ArGe) eine gängige Organisationsform sind, mussten teilweise bis zu fünfstelligen Beträgen bezahlt werden, nur weil man als Firma in einer sogenannten ArGe organisiert ist. Die neue Mediensteuer führt also nebst der schon bestehenden doppelten Belastung für Privatpersonen und Unternehmen nun auch noch zu einer dritten Verrechnung bei ArGe.
Heute wird die Mediensteuer mehrfach abkassiert:
- Mitarbeiter A der Firma X bezahlt eine Serafe-Rechung
- Firmen X und Y bezahlen die Serafe-Rechungen
- Arbeitsgemeinschaft Z aus Firmen X & Y bezalt die Serafe-Rechung
Das darf nicht sein! Schon die Unternehmensbesteuerung im neuen RTVG ist ein Unding. Wie kam es dazu?
Im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen haben Bundesrat und Parlament die bisherige Empfangsgebühr bei Betrieben durch die Abgabe von Unternehmen ersetzt und so das Verfahren vereinfacht. Neu bemisst sich die Abgabe an dem für die Mehrwertsteuer relevanten Gesamtumsatz eines Unternehmens (Art. 70 Abs. 1 RTVG); als Unternehmen definiert wird, wer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist. Die Vereinfachung ist grundsätzlich zu begrüssen, führt sie doch erwartungsgemäss bei der Verwaltung und den abgabepflichtigen Unternehmen zu einer Senkung des bürokratischen Aufwands. Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten zeigt sich aber, dass diese Vereinfachung zu unerwünschten Folgen führt. So werden ArGe, welche von anderen Unternehmen mit dem einzigen Zweck der Abwicklung eines bestimmten Geschäfts gegründet werden, ebenfalls von der vereinfachten Definition erfasst. Damit wird die Abgabe doppelt erhoben: einmal bei den an der ArGe beteiligten Unternehmen und ein weiteres Mal bei der ArGe selbst.
Die Abschaffung der Mediensteuer für Unternehmen ist die beste Lösung!
Wie weiter? Um eine Doppelbesteuerung in diesen Fällen zu verhindern, ist eine Ausnahmeregelung für die besonderen Fälle einer ArGe nötig. Am besten wäre es, die Parlamentarische Initiative von Nationalrat Gregor Rutz umzusetzen, nämlich die Unternehmensbesteuerung bei der Mediensteuer abzuschaffen. Beide Wege liegen nun im Parlament in Form von Vorstössen (Pa. Iv. Wasserfallen) auf dem Tisch.