Seit Jahren versuchen die rentablen Medienhäuser an mehr Geld zu kommen. Eine Link-Steuer unter dem technokratischen Begriff «Leistungsschutzrecht» soll eingeführt werden. Im Visier als Milchküche 🥛🐮 sind Google & Co. Der Verband Schweizer Medien wirft den Betreibern von Suchmaschinen und Social-Media-Plattformen vor: «Google & Co übernehmen Schweizer Wertschöpfung ohne Vergütung». Doch stimmt der Vorwurf, dass «Google & Co» Inhalte von Schweizer Medien einfach so übernehmen überhaupt? Gibt es ein Marktversagen? Die Antwort ist klar Nein.
- Textauszüge nach einer Google-Suche, sogenannte «Snippets» gibt es nicht. Wer in der Suchmaschine z.B. nach «PUK Crédit Suisse» such, sieht gerade mal einen Link und einen angefangenen Satz. (siehe Bilder unten)
- Sobald auf den Link geklickt wird, landet man auf der Webseite des jeweiligen Mediums, das dann ein Entgelt für das Lesen des ganzen Artikels verlangt, sofern es kein Gratismedium ist.
Video: Google-Suche nach paid content
Einen Schaden erleiden die Medienhäuser garantiert nicht – im Gegenteil. Dank der Suchmaschinen werden ihre Artikel flächendeckend gefunden, angeklickt und es kann Geld verdient werden. Dies entweder mit der direkten Bezahlung des Artikels oder indirekt, indem Gratismedien die Klicks den Werbekunden verkaufen können.
Es ist absurd, dass Medien zwecks erhöhter Aufmerksamkeit bei Suchmaschinen und Social Media-Plattformen viel Geld ausgeben und bei Erfolg eine Links-Steuer bei ebendiesen Verbreitungsplattformen eingetrieben werden soll.
Die Bezahlung einer Steuer beim Klicken eines Links ist ein fundamentaler Angriff auf das freie Internet!
Zudem ist festzuhalten, dass die Medienunternehmen selbst bestimmen, ob und was auf den Suchplattformen angezeigt wird und was nicht. Noch absurder wird die Links-Steuer, wenn es um Gratismedien geht. «Google & Co» sollen einen Steuerertrag an ein Medium abliefern, das den Kunden gratis zur Verfügung steht.
Statt gegen die Plattformen zu arbeiten, wäre es angebracht, dass die Medienhäuser diese als riesige Chance verstehen lernen. Plattformen schaffen eine grosse Reichweite und Sichtbarkeit der Presseerzeugnisse mit leserfreundlicher Bedienung. Oder mal umgekehrt gefragt: Was wäre, wenn Schweizer Presseartikel plötzlich nicht mehr auf «Google & Co» aufgelistet würden? Das Resultat wäre verheerend und die (Werbe-)Einnahmen würden schlicht in sich zusammenbrechen.
Leistungsschutzrecht stärkt reisserischen Boulevard-Journalismus
Eine Link-Steuer als Einnahmequelle für die Medien brächte den negativen Nebeneffekt mit sich, dass reisserische Boulevard-Berichterstattungen attraktiver würden. Mehr Klicks, mehr Geld 💰! Im Zeitalter, wo sachgerechte Information so viel wert ist, kann es nicht sein, den Boulevard-Journalismus im Internet mit einer Link-Steuer zu stärken.
Schliesslich lohnt sich eine Betrachtung aus übergeordneter Sicht. International ist die Link-Steuer ein grosser Flop. In allen Ländern, welche dieses untaugliche Instrument eingeführt haben, waren die Erträge daraus ernüchternd klein. Gravierend sind die Konsequenzen auf die Nutzung des Internets: Die Bezahlung einer Steuer beim Klicken eines Links ist ein fundamentaler Angriff auf das freie Internet! Das allein ist ein Hauptgrund, das «Leistungsschutzrecht» aktiv zu bekämpfen.