Die Migrationspolitik ist ein Thema, das den Leuten unter den Nägeln brennt. Dabei geht es nicht um die Schliessung der Landesgrenzen, sondern um wirksame Massnahmen, um den Missbrauch zu bekämpfen.
Die Fakten
- Zunahme Nettozuwanderung (Einwanderung minus Auswanderung) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 19’819 Personen auf 81’345 Personen
- Steigerung der Zahl ausländischer Arbeitskräfte um (+26 %)
- Dauerhaft in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer: 2.24 Millionen
Migration in die Schweiz gibt es aus drei verschiedenen Quellen: Asylmigration, Personenfreizügigkeit mit der EU und Migration aus Drittstaaten wie z.B. den USA. Es braucht also unterschiedliche Massnahmen, um die Situation zu verbessern:
Asylmigration
Es gibt seit Jahren eine wachsende Zahl von Asylsuchenden aus Nordafrika, die kein Recht auf Asyl haben (z.B. aus Eritrea). Reine Wirtschaftsmigration ist kein Asylgrund. Das höhlt unser Asylrecht aus und verspielt das Vertrauen gegenüber jenen Menschen, die tatsächlich schutzbedürftig sind (z.B. aus der Ukraine). Nur wer an Leib und Leben bedroht ist, soll in der Schweiz Asyl erhalten.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist gefordert, dass Asylsuchende ihr Gesuch systematisch im Erstaufnahmeland (z.B. in Italien) gemäss Dublin-Abkommen einreichen. Mit der Schaffung einer Taskforce Asyl kann diesem Thema die nötige Aufmerksamkeit zugeteilt werden. Abschiebungsentscheide sind zu vollstrecken und straffällige Flüchtlinge müssen die Schweiz verlassen. Staaten wie z.B. Tunesien, Eritrea, Marokko etc. sollen dazu verpflichtet werden, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Gültige Rückübernahmeabkommen sind zentral für den Vollzug des Asylrechts.
Personenfreizügigkeit
Wer aus der EU in die Schweiz kommen will, muss einen Arbeitsvertrag haben oder z.B. studieren. Wer nicht, soll sich nicht dauerhaft niederlassen können. Auffällig ist, dass bei der Personenfreizügigkeit fast ausschliesslich lange Aufenthaltsbewilligungen (B) beantragt werden. Die Kurzaufenthaltsbewilligung (L) wird beinahe nicht genutzt (vgl. Abbildung unten). Diese würde sich gerade in saisonalen Branchen sehr anbieten. Die Arbeitnehmer hätten dann nur ein Aufenthaltsrecht von 3 bis 12 Monaten. Das würde verhindern, dass ein allzu ausgedehnter Familiennachzug erfolgt. Hier sind u.a. die Arbeitgeber gefordert, vermehrt L-Bewilligungen einzusetzen.
Drittstaaten
Zwar gibt es ein jährliches Kontigent aus Drittstaaten von aktuell 8’500 Spezialistinnen und Spezialisten (4’500 mit Aufenthaltsbewilligung B / 4’000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung L). Jedoch wanderten aus Drittstaaten total 48’000 Menschen in die Schweiz ein. Der Familiennachzug ist also sehr gross und diesen gilt es enger zu fassen.
Es bleibt zu sagen, dass ein Grossteil der Einwanderung dem Umstand geschuldet ist, dass wir zu wenig Arbeitskräfte haben. Das ist der Haupttreiber der Migration. Es liegt auch an uns, in allen Branchen unsere eigenen Beschäftigungsgrade zu erhöhen.
«Je mehr wir in der Schweiz selbst arbeiten, desto weniger Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ist notwendig.»