Es geht vorwärts mit dem Umzug der Radiowelt vom analogen UKW auf DAB+. Das ist erfreulich, dennoch muss der Umzug reibungslos erfolgen können und ohne, dass einzelne Privatradios auf der Strecke bleiben. Wenn ein Radio ein Gebiet digital versorgt, kann ab 2024 auf eine UKW Verbreitung verzichtet werden. Ab dann gibt es nur noch DAB+ respektive das Internetradio.
Einerseits ist die restliche UKW-Welt bis ins Jahr 2024 so einfach wie möglich für die Radios zu regeln, damit diese ohne grossen Aufwand nach wie vor ihre bisherige Konzession weiterführen können. Auf der anderen Seite muss der Zugang zu den DAB+Layern allen Radios sicher zur Verfügung stehen. Das ist aber nach heutigem Kenntnisstand alles andere als klar. Da die UKW-Welt nur noch kurz existiert, möchte ich mich auf die Herausforderungen des Umzugs auf DAB+ konzentrieren.
DAB+ mit Flaschenhals-Problematik
DAB+ nutzt eigentlich eine alte Technologie zur Übertragung, nämlich das VHF-Band III (174–230 MHz). Darüber wurden früher u.a. analoge Schwarz-Weiss Fernsehkanäle gesendet. DAB+, der hinsichtlich Audiokomprimierung bessere Nachfolger von DAB, wird dann auf Layern durch diese Technologie digital (stückchenweise) verbreitet. Bitraten von DAB+ sind typisch zwischen 64 – 96 kbit/s, was der Qualität heutiger Streams oder einer Audio CD nur unwesentlich nachsteht. Auf einem Layer finden so 18 Radioprogramme Platz. Mit DAB+ lassen sich zusätzlich programmbegleitende Informationen, wie Verkehrsdaten, Wetterkarten, Titel und Interpret, Albumcover oder die aktuellen Nachrichtenschlagzeilen übermitteln. All diese Zusatzpakete lasten die Übertragungsleistungen weiter aus. Genau hier entsteht ein Flaschenhals. Wenn pro Layer eine endlich Anzahle Programme verbreitet werden können, die SRG ihren eigenen Layer garantiert hat und die regionalen Layer ausgebucht sind, stellt sich die Frage, wer in dieser knappen Sendeplatzverfügbarkeit zum Zug kommt und wer nicht.
Rechtsunsicherheit für Privatradios ohne Gebührenanteile
In einer neuen Verordnung werden diesbezüglich ungleich lange Spiesse verteilt. Nur noch die Radios mit Gebührenanteil haben ein «gesetzliches Zugangsrecht auf die DAB+ Plattformen». Deren Veranstalterkonzession berechtigt diese zum Zugang. Was passiert mit den anderen Privatradios ohne Gebührenanteil und ohne Konzession? Sie drohen beim Umzug vergessen zu gehen und unter der Brücke schlafen zu müssen. Das BAKOM ist zwar willig, die digitalen Plattformbetreiber wie Swiss Media Cast in die Pflicht zu nehmen, allen Radiosendern einen Platz einzuräumen. Nur sind diese Betreiber, welche die Rundfunknetze planen, bauen und betreiben, lediglich an die Vorgaben in der Verordnung gebunden. Und diese sind schwammig und schüren erhebliche Rechtsunsicherheit.
Nur Radios mit Gebührenanteil haben ein «gesetzliches Zugangsrecht auf die DAB+ Plattformen». Und die anderen?
Das BAKOM schreibt im Bericht zur Verordnung: «Als unverzichtbarer Teil der schweizerischen Radiolandschaft sollen bisherige UKW-Radioveranstalter, welche nach 2019 von der Veranstalterkonzessionspflicht befreit werden, ebenfalls einen stabilen, dauerhaften Platz auf den DAB+-Plattformen erhalten. Dies wird mangels Veranstalterkonzession nicht mehr über direkte Zugangsrechte geschehen, sondern über entsprechende Auflagen an die Adresse der Plattformbetreiber (Funkkonzessionäre). Der Zeitpunkt für die Formulierung dieser Auflagen ist die Erneuerung bestehender bzw. die Erteilung neuer DAB+-Funkkonzessionen.»
Zweiklassengesellschaft bei Verteilung der DAB+Layer verhindern
Weder die konkreten Auflagen, noch die Konsequenzen sind also bekannt. Das schafft eine Zweiklassengesellschaft unter den privaten Radiobetreibern. Der Appell muss sich danach richten, dass alle Radiosender gleich lange Spiesse haben und nicht durch irgendwelche Einzelinteressen gegeneinander ausgespielt werden. Wer Medienvielfalt will muss dafür sorgen, dass private Radioprogramme auch im Zeitalter von DAB+ alle ihre Verbreitung finden.