Die Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) wird bis Mitte 2025 erwartet. Mit dem Leistungsschutzrecht (LSR) will der Bundesrat Medienunternehmen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste vergüten. Dies, obschon eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Auftrag des Bundes keine Notwendigkeit dafür sieht. Offensichtlich geht es dem Bundesrat beim Leistungsschutzrecht nicht primär um Urheberrecht, sondern um direkte Medienförderung.
Branchenlösungen ist der Vorrang vor neuen Gesetzen und der Einführung eines Leistungsschutzrechtes zu gewähren.
Zitat Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3691: “Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen zum Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz einen Beitrag leisten kann. Er gewichtet damit ein zeitiges Eingreifen im öffentlichen Interesse an einer steten und garantierten Versorgung mit vielfältigen Medienerzeugnissen aus demokratiepolitischen Gründen höher, als ein Abwarten bis zu einem eindeutigen Nachweis eines Marktversagens”.
Vereinbarung zwischen den Verlage und Google
Am 17. Dezember 2024 wurde nun bekannt, dass verschiedene Verlage wie Ringier, NZZ, tamedia, chmedia, somedia, 20 Minuten mit Google Vereinbarungen abgeschlossen haben und damit für die Bereitstellung von Inhalten für Google Dienste vergütet werden.
Hier alle Informationen zur Vereinbarung: News Showcase is launching in Switzerland

Beispiel eines Showcase auf einem Smartphone
Die Thematik steht damit exemplarisch für einen Bereich, wo keine staatliche Regulierung notwendig ist: Es besteht einerseits kein Marktversagen und andererseits gibt es gut funktionierende marktwirtschaftliche Branchenlösungen und Kooperationen. Zudem hat die Schweiz keinen internationalen Druck, diese Regelung zu übernehmen.