Die e-ID ist tot, lange lebe die e-ID. Nach der verlorenen Abstimmung zur e-ID Version 1.0 muss die Planung zur e-ID Version 2.0 sofort beginnen. Die Schweiz darf in der Digitalisierung nicht noch mehr ins Hintertreffen geraten.
Damit eine e-ID Version 2.0 erfolgreich umgesetzt werden kann, sind folgende Punkte einzuhalten:
Politischer Wille unter gewissen Voraussetzungen ist vorhanden und mittels Vorstössen im Parlament bereits eingereicht
- Bund gibt e-ID heraus
- Grundsatz: «privacy by design», Datensparsamkeit, dezentrale Datenspeicherung
- e-ID beruht auf privatwirtschaftlich entwickelten Produkten und Diensten
- eine Botschaft des Bundesrates ist im Jahr 2022 zu erwarten
21.3129 Motion Fraktion FDP: Vertrauenswürdige staatliche E-ID
Anforderungen an die e-ID Version 2.0
- e-ID benötigt schlanke und solide rechtlichen Grundlage
- e-ID liefert zweifelsfreie Identifikation (Authentifizierung) im Internet
- e-ID ist staatlich anerkannt und geprüft
- e-ID ist für Einzelpersonen, Behörden, Unternehmen und Verbände zugänglich
- e-ID ist technologieneutral und flexibel sowie international kompatibel auszugestalten
- e-ID ist kein Reisepass
- e-ID ist freiwillig, die Nutzung alternativer, administrativ aufwendigerer analoger Dienste muss selbsttragend sein
- e-ID muss für eine Integration der digitalen rechtskräftigen Unterschrift offen sein
Nutzen einer e-ID für die Leute
- kein Login-Chaos mit unzähligen Logins und Passwörtern irgendwelcher Anbieter
- bessere Kontrolle und Transparenz über die eigenen Daten
- Mittel gegen Identitätsbetrüger
- Unabhängigkeit von Öffnungszeiten, weniger Schlange stehen für Dienstleistungen
- weniger Papierkram dank digitaler Unterschrift